Zielgruppe    
  Die Lebenssituation der Betroffenen ist geprägt von besonderen sozialen Schwierigkeiten, die über eine Wohnungs- und Arbeitsplatzproblematik hinausgehen.

Das bedeutet, dass komplexe sozialpsychologische Momente wie:

• Sozialisations-, Entwicklungs- und Erziehungsdefizite,
• Persönlichkeitsproblematiken,
• schichtspezifische Verhaltensauffälligkeiten,
• Beziehungs- und Orientierungslosigkeit,
• soziale Isolation,
• Suchtverhalten,
• psychische Beeinträchtigungen

vorliegen, die nicht durch ambulante Hilfen ausgeglichen werden könnten, sondern eine stationäre Hilfeleistung erforderlich machen.

Voraussetzung für eine Aufnahme sind Problembewusstsein, persönliche Motivation und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Veränderung.

Der Aufnahme vorgeschaltet sind ein intensives Aufnahmegespräch (bei Inhaftierten erfolgt auch ein Besuch in der Haft), sowie ein darauffolgendes dreitägiges Probewohnen in der Einrichtung.

Die rechtlichen Grundlagen der notwendigen Auswahlkriterien für eine Aufnahme sind in den §§ 67-69 SGB XII und § 41 SGB VIII festgelegt.

 

   
 

 

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